15.01.2001 (Archiv)
Fahrverbot für KFZ mit Anhänger
Aktuelles VwGH-Urteil zu dieser Frage.Das Verkehrszeichen 'Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger' gilt für alle Arten von Kraftfahrzeugen und daher auch für Sattelkraftfahrzeuge. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof nun in einem aktuellen Erkenntnis
(Zl. 2000/03/0146) entschieden.
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