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Service  28.10.2013 (Archiv)

Geschwindigkeitsüberschreitung - Verkehrsstrafen in Österreich

In den letzen Jahren hat sich auf Österreichs Straßen durch die Harmonisierung der Verkehrsstrafgesetze und den neuen Vorschriften innerhalb der Europäischen Union sowie den Gesetzesnovellen einiges für Autofahrer und Motorradfahrer geändert.

Das Punktesystem anderer Länder, wie auf der Seite Geschwindigkeitsueberschreitung.net ausführlich beschrieben, ist teilweise in Österreich noch unbekannt. Hier heißt es Vormerksystem und beispielsweise beim Überfahren von roten Ampeln können Punkte gesammelt werden. Sind zu viel davon beisammen, kann der Führerschein für eine bestimmte Zeit eingezogen werden. Und bis zur Löschung der angesammelten Punkte dauert es dann zwei Jahre!

Ausländische Verkehrssünder werden jetzt auch im Heimatland bestraft!

Nicht nur dies ist neu, auch andere Änderungen wurden eingeführt, wie etwa, dass Übertretungen ausländischer Kraftfahrer in Zukunft in ihrem Heimatland bestraft werden. Generell wird nun seitens der österreichischen Behörden eine Anzeige erstattet, statt wie bisher eine Anonymverfügung oder ein Strafmandat bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als sieben Kilometer per Stunde.


Flickr.com BY-ND ˆ dieter_weinelt

Ebenso ist es den meisten ausländischen Kraftfahrer unbekannt, dass hier auch ein Führerscheinentzug durch österreichische Beamten drohen kann. Beispielsweise ist dieser gemäß Vormerkkatalog bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 Km/h innerorts weg. Der Führerschein bleibt in solchen Fällen so lange bei der österreichischen Behörde liegen, wie der Führerscheinentzug aufgrund der österreichischen Gesetze dauert. Erst nach Ablauf dieser Frist muss der Führschein dem ausländischen Kraftfahrer wieder ausgehändigt oder zugestellt werden.

Die Dauer des Entzugs ist abhängig vom Ausmaß der Überschreitung. Gleichzeitig wurden mit der Nachrüstung der vorhandenen Radaranlage mit Fotos der Vorder- und Rückseite weitere Maßnahmen gegen ausländische Raser ergriffen. Wurden diese früher nicht unverzüglich von der Polizei angehalten und die geforderte Strafe gezahlt, mussten ausländische Autofahrer keine Strafe entrichten. Als Konsequenz daraus richteten sich in der Vergangenheit viele Fahrzeuglenker kaum an Tempolimits oder anderen Vorgaben, sofern sie aus dem Ausland stammten. Betroffen sind davon aber ebenso Österreicherinnen und Österreicher, die selber ins Ausland fahren.

Die EU setzte unter diese Problematik einen Schlussstrich, denn nun wird die Strafe weiterberechnet, wenn ein Strafmaß den Betrag von 70 Euro übersteigt. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Verkehrsstrafe eines österreichischen Verkehrslenker, der in Tschechien zu schnell unterwegs war, an die Behörden in Österreich weitergeleitet wird.

Umgekehrt gilt selbstverständlich für in Österreich zu schnell unterwegs gewesene ausländische Kraftfahrzeuglenker oder Ausländer mit anderen Verkehrsdelikten das Gleiche. Somit ist Schluss mit allen Deutschen oder Italienern, die vollkommen ungestraft über Österreichs Straßen rasen konnten. Viele wissen nicht, dass die österreichischen Radarkästen nun gleichzeitig von vorn und hinten digital fotografieren. In einem Ort in der Steiermark wurden so innerhalb kürzester Zeit 3000 Anzeigen registriert. Die Behörde des Wohnlandes holt sich dann das Geld vom Fahrer und darf es behalten.

Der Vorteil für die jeweiligen Behörden liegt auf der Hand: Sie kommen an ihr Geld, auch wenn die Straftat im Ausland begangen wurde. Und die Autofahrer wissen umgekehrt, dass sie nun nicht mehr straffrei bleiben und die lokalen Verkehrsregeln werden vermehrt beachtet. Dadurch fördert die EU die Verkehrssicherheit!

Verkehrssünder werden bereits seit 2009 höher bestraft

Per Gesetzesbeschluss gelten in Österreich bereits seit 2009 höhere Strafen für alle Verkehrssünder. Insbesondere das Rasen und das Fahren unter Alkoholeinfluss wird inzwischen deutlich härter bestraft. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit Strafen von 70 bis maximal 726 Euro geahndet. Dies ist aber immer noch vielen ausländischen Fahrern unbekannt!

Neu ist auch, dass es nun eine bundesweit einheitliche Regelung bei den Verkehrsstrafen auf Autobahnen gibt. Wer auf Österreichs Autobahnen zu schnell fährt, muss inzwischen mit deutlich höheren Strafen rechnen! Diese fangen bei einer Strafe von 20 Euro für eine Überschreitung von 10 Km/h an und gehen, je nach Überschreitung, stufenweise höher. Besonders im Zusammenhang mit Alkohol wurden die Strafen drastisch erhöht. Wer beispielsweise mit 0,5 bis 0,79 Promille beim Fahren erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen. Bei einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 bis 1,19 Promille sind sogar Coachingmaßnahmen vorgesehen und die Strafe liegt bei 800 bis 3.700 Euro. Und ab 1,6 Promille ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg – früher waren es nur vier Monate. Mit der Einführung der neuen Regelung wird der Führerscheinentzug in 20-Stundenkilometer-Stufen geregelt. Diese beginnen bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 Km/h außerorts und 40 Km/h innerorts mit zwei Wochen und dauern bis zu sechs Monate.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Strafen #Ausland #Radar #Geschwindigkeit



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