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02.11.2000 (Archiv)

C-Führerscheinbesitzer droht Einschränkung der Fahrerlaubnis

Ärztliche Untersuchungen sind verpflichtend.

Für C-Führerscheinbesitzer, die am 1. November 1997 schon 45 Jahre alt waren, läuft am 31. Oktober 2000, also in knapp einer Woche, die Frist für den Gesundheitscheck ab, machen die ARBÖ-Verkehrsjuristen aufmerksam. Denn seit in Kraft treten des neuen Führerscheingesetzes im November 1997 sind Inhaber eines Lkw-Führerscheins der Klasse C dazu verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um die Gültigkeit des C- Führerscheins zu verlängern. Alle anderen Inhaber eines C- Führerscheins müssen sich grundsätzlich bis spätestens zum 48. Geburtstag untersuchen lassen.

Dieses ärztliche Gutachten wird mit zwei Lichtbilder und dem Antrag für den Führerschein bei der Bezirkshauptmannschaft (Verkehrsamt) des Hauptwohnsitzes eingereicht. Zur Einreichung ist auch der Meldezettel mitzubringen. An Kosten fallen ATS 350,-/EUR 25,44 für die ärztliche Untersuchung an. Nach einer Wartefrist von einem Tag bis sechs Wochen (je nach Behörde) erhält man einen neuen EU-Führerschein in dem die Befristung des C- Führerscheins vermerkt ist.

'Ein Führerschein der Klasse C wird nach dem neuen Führerscheingesetz (FSG), dass den Vorgaben der EU-Richtlinen entspricht, nur mehr befristet auf fünf Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur auf zwei Jahre, erteilt. Für jede Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Diese neuen Vorschriften gelten für jeden Inhaber eines C-Führerscheins, egal wann der Führerschein erworben wurde', so die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert.

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