13.09.2000 (Archiv)
Parken & Halten auf Taxiständen
Die ARBÖ-Verkehrsjuristen warnen vor unerlaubtem Parken in Zonen, die ausschließlich für Taxis vorbehalten sind.Laut Straßenverkehrsordnung ist in Taxistandzonen nämlich lediglich das kurze Halten zum Ein- und Aussteigen von mitfahrenden Personen gestattet. Selbst das kurze Halten, um nur 'schnell etwas abzuholen' ist dort verboten. Wird nun ein Wagen widerrechtlich abgestellt, kann dies zur Anzeige gebracht werden - auch von Privatpersonen.
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