22.08.2000 (Archiv)
Verweigerter Alkotest bringt Strafe
Nachtest kann laut VwGH Führerscheinentzug abwendenEinen Alkotest zu verweigern bringt automatisch die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe und führt zur Entziehung der Lenkberechtigung, was sonst nur bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille und mehr vorgesehen ist, informiert der ÖAMTC. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun allerdings in zwei aktuellen Entscheidungen (Zl. 99/11/0075, Zl. 99/11/0207) festgestellt, dass es auch von dieser Regel die sprichwörtliche Ausnahme gibt. Und zwar dann, wenn der Lenker unmittelbar nach dem verweigerten Alkotest den Nachweis erbringen kann, tatsächlich nicht durch Alkohol beeinträchtigt zu sein.
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