Service 17.08.2009 (Archiv)
Italien: Nachtzuschlag bei Verkehrsstrafen
Seit einer Woche wurden die Verkehrsstrafen in Italien verschärft. Alkoholdelikte werden noch strenger bestraft, in der Nacht fallen Zuschläge bei den Gebühren an.Die für Urlauber wichtigsten Änderungen hat der
ARBÖ in Zusammenarbeit mit Peter Mock, stellvertretender Kommandant
und Leiter der Verkehrspolizei in Sterzing (Südtirol)
zusammengestellt. 'Die wesentlichsten Änderungsbereiche für
ausländische Autofahrer sind Nachtzuschläge für bestimmte Delikte,
schärfere Alkohol- und Drogenbestimmungen - vor allem auch für
Motorradfahrer - sowie gesalzene Geldstrafen von 500 bis 1.000 für
den aus Autos geworfenen Müll', fasst Mag. Lydia Ninz vom ARBÖ
zusammen.
Weiter verschärft wurden die ohnehin schon seit März strengeren
Alkohol- und Drogenstrafen. Empfindlich betroffen sind alle Motorrad-
und Mopedfahrer: Wer ab 0,5 g/l am Moped oder Motorrad erwischt wird,
dem wird das Fahrzeug sofort beschlagnahmt (und später versteigert).
Ninz: 'Zum Vergleich: Bei den Autos greift die drakonische Maßnahme
der Beschlagnahme und in weiterer Folge Versteigerung von Fahrzeugen
erst ab 1,5 g/l.' Zusätzlich muss man mit 0,5 g/l am Moped oder
Motorrad in Italien auch noch zusätzlich 500 bis 2.000 Euro
Geldstrafe zahlen, drei bis sechs Monate lang wird der Führerschein
entzogen und man verliert 10 wertvolle Führerscheinpunkte.
Bei den Pkw wurden die Alkohol- und Drogendelikte nur in Fällen
verschärft, in denen der Lenker mit einem fremden Auto fährt. Wer mit
über 1,5 g/l betrunken erwischt wird und nicht Besitzer des Fahrzeugs
ist, riskiert nun einen Führerscheinentzug von zwei bis vier Jahren
statt ein bis zwei Jahren. Damit stopft die italienische Regierung
ein beliebtes Schlupfloch und verschärft die Strafen auch für
Jugendliche, die mit dem elterlichen Fahrzeug betrunken fahren. Wem
das Fahrzeug gehört, dem wurde es schon bisher bei starker
Trunkenheit beschlagnahmt und später versteigert. Findige Italiener
stiegen deshalb vermehrt auf fremde Fahrzeuge (Leasing usw.) um, die
nicht beschlagnahmt werden können. Nun wird in solchen Fällen der
Führerschein doppelt so lange entzogen.
'Wer zwischen 22 und 7 Uhr folgende Delikte gegen
die Straßenverkehrsverordnung begeht, zahlt einen Nachtzuschlag, also
unterm Strich bis zu einem Drittel mehr.' Bei den Geschwindigkeits-
und Alkoholdelikten gibt es ebenfalls Nachtzuschläge zwischen einem
Drittel und die Hälfte. Weil diese aber dem Strafrecht unterliegen,
entscheiden die jeweiligen Richter von Fall zu Fall.
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