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Tipp  24.07.2009 (Archiv)

Verhalten bei Hagel im Gewitter

Auch die erfahrensten Wetterfrösche konnten die Intensität des gestrigen Unwetters nicht voraussagen. Wie sollen sich Autofahrer bei solchen Wetterlagen richtig verhalten?

So wie sich das Wetter derzeit von einem Extrem in das andere entwickelt, sollte auch in den nächsten Tagen mit Gewittern gerechnet werden. Der ARBÖ hat Tipps zusammengestellt, wie sich Autofahrer bei Hagel und Gewitter am besten verhalten.



Gerät das Fahrzeug in einen Hagelschauer gilt: Wer in Unterführungen, Tunnels oder unter Brücken Schutz suchen möchte, muss auf jeden Fall dem nachfolgenden Fahrzeugen dies mit der Warnblinkanlage deutlich machen. Bei extremen Sichtbehinderungen ist das Anhalten in Halte- und Parkverbot erlaubt. Nebelschlussleuchten bei Sichtbehinderung einschalten!

Vorbeugend kann man im Kofferraum Decken und Gummispanner mitführen, um im Ernstfall das Fahrzeug schützen zu können.

Blitz, Donner, Wasser

Wer im Gewitter unterwegs ist, den schützt das Auto als Faradayscher Käfig vor Blitzschlag. Diese Schutzwirkung funktioniert auch bei Cabrios, allerdings nur bei geschlossenem Verdeck. Bei heftigen Unwettern ist es auf jeden Fall besser anzuhalten. Dafür sollte man sich möglichst keine Bergkuppen oder exponierten Stellen aussuchen. Auch hier ist die Nähe großer Bäume zu meiden, da durch Blitzeinschlag oder Sturm Äste abreißen und auf Fahrzeug stürzen können', so Grilnberger vom ARBÖ.

'Sobald Regen einsetzt, sollte das Fahrtempo reduziert und der Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößert werden. Gerät das Fahrzeug durch Aquaplaning ins Schleudern, so ist es wichtig, nicht zu bremsen, denn unkontrollierte Fahrzeugbewegungen sind dadurch nahezu unvermeidbar,' so der ARBÖ-Chefinstruktor. Lenkbewegungen sollten unbedingt vermieden werden, denn sobald der Reifen wieder auf griffige Fahrbahn kommt, nimmt das Fahrzeug sofort diese Richtung ein und kann nur mehr schwer manövriert werden. 'Das Lenkrad sollte deshalb möglichst gerade gehalten werden. Dann auskuppeln und - beim Automatikgetriebe - vom Gas weggehen,' empfiehlt Grilnberger.

Wer zahlt den Schaden?

Sturmböen bis zu 140 km/h, Hagelkörner bis zur Tennisballgröße und sintflutartiger Regen hinterließen mancherorts Bilder der absoluten Verwüstung. Vollkasko-Versicherte bekommen den Schaden ersetzt. Doch wie sieht es für Fahrzeugbesitzer aus, die keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben? ARBÖ-Verkehrsjurist Dr. Ralf Hasler: 'Hagel- oder Sturmschäden werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung - Elementar- oder Vollkasko - gedeckt. Wer nur haftpflichtversichert ist, schaut leider durch die Finger.' Doch auch bei der Kaskoversicherung kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an: Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Diese Windgeschwindigkeit wurde gestern vielerorts um das fast zweieinhalbfache überschritten.

Wer nur haftpflichtversichert ist, muss den Schaden aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. 'Denkbar ist ein Kostenersatz allenfalls dann, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren und der Geschädigte dem verantwortlichen Besitzer nachweisen kann, dass er seinen Erhaltungspflichten nicht nachgekommen ist', so Hasler.

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