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Service  09.02.2009 (Archiv)

Abstand halten?

Die aktuelle Diskussion über die Überwachbarkeit von Drängeln im Straßenverkehr durch Kameras zeigt das Problem. Die gesetzlichen Vorgaben und die Faustregeln und Strafen kennen zu wenige Autofahrer. Hier sind die Details.

Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, bei besonderer Rücksichtslosigkeit sogar mit dem sofortigen Entzug des Führerschein für mindestens drei Monate, informiert der ARBÖ-Verkehrsjurist Dr. Ralf Halser. 46.166 Drängler wurden im Vorjahr in Österreich geahndet. Bei geringfügigen Delikten kann man noch mit einer Organstrafe bis zu 36 Euro davonkommen. Bei gravierenden Übetretungen drohen folgende Strafen:

Ist der zeitliche Sicherheitsabstand zwischen 0,2 Sekunden und weniger als 0,4 Sekunden hat man nicht nur mit einer Geldstrafe zwischen 72 und 2.180 Euro zu rechnen, sondern auch mit einer Vormerkung im Führerscheinregister, sofern diese Übertretung mit Hilfe von Abstandmessgeräten gemessen wurde. Beträgt der zeitliche Sicherheitsabstand weniger als 0,2 Sekunden hat man neben einer Geldstrafe mit einer Entziehung des Führerscheins für mindestens drei Monaten zu rechnen. (Auch hier muss mit einem Abstandsmessgerät gemessen worden sein.)

Abstand zum vorderen Fahrzeug

Über die Gesetze und die Regeln für Autofahrer informiert der Artikel oberhalb. Die Links zu weiteren Informationen und Aktuelles rund um den Verfassungsgerichts-Bescheid finden Sie unterhalb.

ARBÖ/red

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