Service 29.10.2008 (Archiv)
Pflicht zu Winterausrüstung
Der Winter rückt unaufhaltsam näher und der 1. November ist ein Stichtag für die gesetzliche Regelung der Winterreifenpflicht in Österreich. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.Auch die Temperaturen tragen dazu bei, dass
Winterreifen den optimalen 'Grip' bieten. Ab Sieben Grad Celsius und
darunter sollte man nur mehr mit Winterreifen unterwegs sein, sind die
Experten des ARBÖ überzeugt.
'Seit Tagen gehen bei uns zahlreiche Anrufe mit Fragen zur
Winterausrüstungspflicht ein. Wir haben daher die fünf häufigsten Fragen
und ihre Antworten zusammengestellt', so Dr. Ralf Hasler, Leiter der
ARBÖ-Rechtsberatung. Und die wollen wir Ihnen nicht vorenthalten!
Darf ich vom 1. Nov. bis 15. April generell keine Sommerreifen verwenden?
Winterreifenpflicht besteht für Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 nur bei
winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Lässt man das Fahrzeug über den Winter
generell stehen, so muss man ebenfalls keine Winterreifen aufziehen.
Darf ich meinen Pkw mit Ganzjahresreifen vom 1. Nov. bis 15. April
fahren?
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnisse dürfen nur Schnee- und Matschreifen
(M+S) oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen (M+MS) montiert sein, wobei die
Mindestprofiltiefe bei Radialreifen 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm beträgt.
Welche Bereifung muss ein Anhänger haben?
Ist das Zugfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, sind auch am Anhänger
Winterreifen erforderlich. Das selbe gilt auch für Spikesreifen. Ist bei
nicht winterlichen Fahrbahnverhältnissen das Zugfahrzeug mit Sommerreifen
ausgestattet, sind am Anhänger neben Sommerreifen auch abgefahrene
Winterreifen zulässig.
Wann muss ich Schneeketten an meinem Pkw montieren?
Bei mittels Gebotszeichen 'Schneeketten vorgeschrieben' angeordneter
Schneekettenpflicht müssen alle Kraftfahrzeuge, die diese Straße benützen,
an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Das gilt
auch, wenn diese Fahrzeuge bereits mit Winterreifen ausgestattet sind.
Fahrzeuge mit Spikesreifen, sowie Allradfahrzeuge können davon jedoch
ausgenommen sein, sofern dies angeschrieben ist.
Darf ich den ganzen Winter über mit Schneeketten fahren, sofern Schnee
liegt?
Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straße von einer
ununterbrochenen oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder
Eisschicht bedeckt ist, oder auf Grund des Gebotszeichens 'Schneeketten
vorgeschrieben' ist. Willkürlich darf man die Ketten nicht anlegen.
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