29.11.1999 (Archiv)
Scheibenfolien gegen Sonneneinstrahlung
Oft schon kann man die dunklen Folien auf diversen Fahrzeugscheiben sehen. Hier droht allerdings Gefahr!
Der ARBÖ weist ausdrücklich darauf hin, daß diese Folien ein Prüfzeichen besitzen müssen und damit bestimmten Regelungen entsprechen müssen. Generell dürfen Folien nicht an der Windschutzscheibe und auf den vorderen Seitenscheiben angebracht werden, die anderen müssen genehmigt werden. Eine Kopie des Genehmigungsbescheids muß im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die zuletzt so beliebten Blenden, die man mit Saugnäpfen auf die Scheiben haften kann, und die oft mit lustigen Motiven versehen sind, sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen.
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