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25.10.2005 (Archiv)

Verbesserter Opferschutz nach Unfall im Ausland

Der ÖAMTC setzt sich schon seit langem dafür ein, dass nach einem Unfall im Ausland die Opfer nach Heimatrecht entschädigt werden.

Derzeit sieht es so aus, dass der Unfallschaden zwar daheim abgewickelt werden kann, die Entschädigung aber nach den im Ausland geltenden Regeln erfolgt. Die Folgen sind aufwendige Verfahren und kaum bis gar kein Schmerzengeld.

Bei den 6. Europäischen Verkehrsrechtstagen in Trier, war der Entwurf der EU-Kommission für eine 'Rom II-Verordnung' eines der Hauptthemen. Einer der wichtigsten Anwendungsbereiche dieser Verordnung werden Verkehrsunfälle im Ausland sein.

Verletzte sollen nach einem Verkehrsunfall in Europa die Möglichkeit erhalten, angemessen entschädigt zu werden. Die Folgen des Unfalls wie Verdienstentgang oder Arztkosten sind schließlich auch daheim zu bewältigen. Deshalb sollen hier die Grundsätze des Heimatrechts für die gesamte Entschädigung herangezogen werden.

Das europäische Parlament hat bereits zugestimmt, alles hängt jetzt vom EU-Rat ab. Immerhin hat der ÖAMTC in Kooperation mit den EU-Abgeordneten in Brüssel schon erreicht, dass außergerichtliche Verhandlungen mit dem Vertreter der ausländischen Versicherung in Österreich möglich sind. Zudem kann auch in Österreich geklagt werden, wenn eine gegnerische Versicherung eine Zahlung verweigert.

Dennoch hinterlassen diese Lösungen immer noch Lücken, die fremdes Recht zur Anwendung zulassen. 'Um dieses Manko beseitigen zu können, müssen Richter, Anwälte und Versicherungen endlich das ausländische Recht ermitteln', sind sich die ÖAMTC-Juristen einig.

Quelle: ÖAMTC | www

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