12.04.1999 (Archiv)
Verschulden für Tierfreunde
'Ich bremse auch für Tiere' - eine gefährliche Einstellung vor dem Gesetzgeber. So kann, wenn jemand wegen einem Igel bremst, bei einem Auffahrunfall ein Alleinverschulden des Bremsenden vorliegen.
Ein grausames Gesetz hat der ARBÖ hier 'in der Mangel.' Bremsen Sie für ein Kleintier wie einem Igel, einem Frosch oder ähnlichen Tieren, so ist das kein Selbstschutz für Sie. Das bremsen wäre also rechtlich nicht notwendig, der Auffahrunfall, der die Folge sein kann, also auch Ihr Verschulden.
Ethik spielt hier keine Rolle, wenn das Gericht einen solchen Fall zu beurteilen hat. Wenn das Tier größer war und Gefahr für den Fahrer besteht, sieht das freilich anders aus - ein Reh befreit Sie schon vor Folgen.
Ist das sinnvoll? Ist das zu verantworten? Wir wollen es wissen und stellen Ihnen daher folgende Frage:
Bremsen für Igel als Verstoß?
Ist es gerechtfertigt, bei Bremsaktionen für Frösche und Igel von einem Verschulden des Bremsenden auszugehen, wenn dieser dadurch einen Auffahrunfall auslöst?
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