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Aktuell  20.07.2005 (Archiv)

Verstärkte Polizeischikanen im Ausland während der Reisezeit

Wie der ÖAMTC berichtet, nehmen während der Hauptreisezeit willkürliche Bestrafungen österreichischer Autofahrer durch Polizisten im Ausland drastisch zu. Die meisten Probleme bereiten die fehlende grüne Versicherungskarte und abgelaufene Pickerl.

Verständigungsprobleme und das Unwissen über die landesüblichen Verfahrensvorschriften machen es meistens unmöglich, bei unrechtmäßigen Polizeibeanstandungen zu argumentieren.

Der Beschluss über die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen soll 2007 EU-weit in Kraft treten. Begleitend dazu wäre eine europaweite Verankerung einheitlicher Mindestrechte sinnvoll, meint der ÖAMTC. 'Nur dadurch ist sichergestellt, dass sich Österreicher in ihrem Heimatland gegen ungerechtfertigte Bestrafungen im Ausland wehren können', bekräftigt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.

Einige Vorfälle der letzten Zeit:

  • Ein Salzburger musste nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in Italien seinen Führerschein abgeben, weil er keine Versicherungsdaten vorlegen konnte. ÖAMTC-Interventionen und die Vorlage einer Polizzen-Kopie verhalfen ihm wieder zu seinem Schein. Allerdings reicht in Italien seit Jahrzehnten das österreichische Kennzeichen als Nachweis für einen Versicherungsschutz.
  • Weil seine Grüne Karte bereits abgelaufen war, hätte ein Wiener in Ungarn 30.000 Forint Strafe zahlen sollen. Die ungarische Polizei hätte die Karte aber gar nicht kontrollieren dürfen.
  • Trotz der in Österreich gesetzlich festgelegten Toleranzfrist von vier Monaten, wurden Autofahrer in Ungarn und Slowenien bestraft, weil deren §57a-Begutachtungspickerl abgelaufen war. Für Fragen der Begutachtung sind nach dem weltweit gültigen Straßenverkehrsabkommen immer noch die Zulassungsländer zuständig. Somit handelt es sich hier um rechtswidrige Strafen.


Die Liste ist endlos lang: fragwürdige Geschwindigkeitsmessungen tschechischer Polizisten, Passabnahmen in Slowenien nach Leitschienenkollision, problematische Alkoholkontrollen in Kroatien u.s.w. Die Juristen des ÖAMTC sind im Rahmen des ÖAMTC-Schutzbrief-Notrufes rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. +43 (0)1 25 120 00 erreichbar.

Quelle: ÖAMTC | www

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