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Gebrauchtwagen Wert

 
Auto.At Tipps und Service
23.06.2005 (Archiv)

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

'Wer nicht fragt ist selber schuld', so lautet die Devise beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Erst kürzlich musste dies ein Käufer eines zwei Jahre alten PKW erfahren, weil er sich nicht nach dem Vorbesitzer des Wagens erkundigt hatte.

Wie sich bei einem Ankaufstest, der erst nach dem Kauf durchgeführt wurde, herausstellte, war das Fahrzeug ein Fahrschulauto. Händler sind nicht verpflichtet Auskunft über den Vorbesitzer zu geben, wenn sie nicht danach gefragt werden. Den Händler trifft keine Aufklärungspflicht, solange die Abnützung nicht 'über die Beanspruchung anderer Fahrzeuge hinausgeht'. Daher ist es sehr ratsam, noch vor dem Kauf einen Ankaufstest (z.B. beim ARBÖ) durchführen zu lassen.

Für Gebrauchtwagenkäufer hat der ARBÖ ein paar hilfreiche Tipps parat:

  • Grundsätzlich sollte man sich immer Zeit lassen und verschiedene Angebote einholen. Festlegen, wie viel Geld maximal ausgegeben werden soll und welche Fahrzeugtypen gesucht werden. Verkäufer ignorieren, wenn diese mit dem Hinweis auf andere Interessenten zum Kauf drängen.
  • Kauft man den Wagen von einer Privatperson, dann unbedingt mit einem schriftlichen Kaufvertrage wie z.B. dem ARBÖ-Musterkaufvertrag.
  • Bevorzugen Sie Händler mit dem Zeichen 'Automobilfachhändler' die auch den neuen Mustervertrag verwenden. Der neue Vertrag enthält einen Hinweis auf den Anspruch eines Ankaufstests. Somit wird garantiert, dass der Händler sich bei Schwierigkeiten dem Schiedsspruch der zuständigen Innung unterwerfen wird.
  • Bei einem Fahrzeug mit Einzelgenehmigung sollte besonders genau kontrolliert werden, ob dieses nicht bereits als Gebrauchtwagen importiert wurde. Der Wagen könnte dann nämlich älter sein als das Datum der Erstzulassung in Österreich vermuten lässt.
  • Wenn ein Verkäufer einem Ankaufstest nicht einwilligt kann das nur heißen, dass das Auto wahrscheinlich Mängel aufweist, die erst bei einem Test durch einen Profi zum Vorschein kommen.
  • Um einen Gebrauchtwagen anmelden zu können benötigt man das letzte Gutachten über die Pickerl-Überprüfung. Das Gutachten sagt aber nichts über den momentanen Zustand des Fahrzeugs aus, in der Zwischenzeit kann schon einiges passiert oder ausgetauscht worden sein.


Weitere Tipps sind im ARBÖ-Folder 'Praktische Ratschläge für den Gebrauchtwagenkauf' zu finden. Dieser ist in allen ARBÖ-Dienststellen kostenlos erhältlich.

Quelle: ARBÖ | www

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