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01.06.2005 (Archiv)

Sonnenschutzfolien: Was ist zu beachten?

Einen kleinen aber umso intensiveren Vorgeschmack auf den Sommer hatten wir ja bereits. Wer eine Klimaanlage besitzt durfte sich glücklich schätzen, alle anderen Autofahrer kamen kräftig ins Schwitzen.

Besonders Kleinkinder sind hier einer großen Belastung ausgesetzt. Die günstigen Alternativen zur Klimaanlage sind getönte Scheiben und Sonnenschutzfolien. Folien dürfen allerdings nur mit einer behördlichen Genehmigung montiert werden. Wer dies missachtet riskiert hohe Geldstrafen bis hin zum Kennzeichenentzug.

Da in Österreich nur typengenehmigte Scheibenfolien angebracht werden dürfen, ist also schon beim Kauf der Folien Vorsicht geboten. Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, eine Abschrift des Typengenehmigungsbescheides mitzuführen. Die Anbringung selbst ist nicht anzeigepflichtig. Allerdings muss die Montage in einem autorisierten Fachbetrieb durchgeführt werden, Selbstmontage wird bei Kontrollen zu Problemen führen. Das kann nicht nur eine Polizeiüberprüfung aufdecken, sondern auch die Pickerlüberprüfung, bei der auf diese Punkte genau geachtet wird.

Zwei Arten von Folien sind erhältlich: Splitterschutzfolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von 95 Prozent und Tönungsfolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 20 Prozent. Folien dürfen nur auf der Innenseite der Scheiben und auch nicht übereinander angebracht werden. Erlaubt sind grundsätzlich nur Seiten- und Heckscheiben des Fahrzeuges, die Windschutzscheibe ist tabu.

Wenn ein Fahrzeug schon im Originalzustand über stark getönte Scheiben verfügt, die im Genehmigungszeichen mit einem 'V' gekennzeichnet sind, dürfen keine zusätzlichen Tönungsfolien angebracht werden. An den Seitenscheiben der ersten Sitzreihe sind nur Splitterschutzfolien zulässig, weil sie besonders lichtdurchlässig sind.

Quelle: ÖAMTC | www

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