Aktuell 19.05.2005 (Archiv)
Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
Der Nationalrat hat die 21. Novelle beschlossen und damit einige Änderungen für Autofahrer fixiert. Die folgende Übersicht hilft, Ihnen die Umstellung ab Anfang Juli einfach zu verstehen.Ganz so schlimm sind die Änderungen nicht, wir hatten durch die EU-Anpassungen schon gravierendere Umlernprozesse gebraucht. Die folgenden Änderungen ergeben sich lt. ÖAMTC-Juristen trotzdem für Österreichs Autofahrer:
Durch Vortestgeräte wird es der Exekutive einfacher gemacht, Drogentests (darunter auch Alkohol) in großer Menge durchzuführen. Springt dieser Vortest an, muss dann erst ein normaler Test durchgeführt werden. Ausserdem gibt es mehr Ärzte, die eine Beeinträchtigung feststellen dürfen.
Aus der Absicht der Verminderung der Verkehrszeichenanzahl wurde das Gegenteil durch die Novelle erreicht: Künftig dürfen dort, wo Verkehrszeichen stehen, auch Werbeschilder angebracht werden. Zumindest müssen Schilder etc. weiterhin alle zwei Jahre amtlich geprüft werden. Neue Verkehrszeichen werden auch eingeführt: fahrstreifenbezogene Verkehrsbeschränkungen, Geh- und Reitverbote sowie Taxistandplätze werden neu beschildert.
Die (Autobahn-)Stellen, wo ein Fahrstreifen beispielsweise durch rote 'X'-Lichter oberhalb der Fahrbahn gesperrt wird, müssen nun mit Reißverschluss-System umfahren werden.
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