04.01.1999 (Archiv)
Parkschein und Schneefall
So schnell kann es gehen: Sie füllen ordnungsgemäß einen Parkschein aus und stellen das Auto in eine Kurzparkzone. Schnee verdeckt das Schriftstück innerhalb weniger Minuten, 'Parksherriffs' sehen das als Beweis der fehlenden Parkberechtigung.Ein Gerichtsurteil geht nun glücklicherweise in eine andere Richtung und befreit die Autofahrer ab sofort von diesem Wahnsinn. Ist auf dem Auto eine Schneeschicht, so ist das keine Schuldzuweisung an den Autofahrer mehr, sondern nur die Anweisung an den Parkwächter, die Scheibe freizuwischen und dann erst zu kontrollieren. Eine Schneeschicht ist also kein Beweis mehr gegen den Autofahrer.
Im Gerichtsverfahren hatte der Parkwächter argumentiert, er hätte das Auto nicht berühren dürfen. Eine Strafe kam dann sieben Monate später zur beschultigten Autofahrerin. Sie wurde nun aber doch freigesprochen - als Prezedenzfall ist dieses Urteil allen Autofahrern eine Hilfe.
Der ÖAMTC rät, die Nummern der Parkscheine zu notieren bzw. diese aufzuheben. Als Beweis sind diese unerläßlich. An die Verantwortlichen der Stadt geht die Aufforderung, bei Schneefall die Kontrolle der Kurzparkzonen auszusetzen. So wäre es einfacher, auf öffentlichen Verkehr umzusteigen.
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