Aktuell 02.02.2005 (Archiv)
Schneebedeckte Autos sind strafbar
Bei heftigen Schneefällen ist ein Auto über die Nacht schnell 'angezuckert'. In der Kälte am Morgen macht es auch nicht immer Spaß das komplette Auto vom Schnee zu befreien. Also macht man sich ein paar Gucklöcher und fährt los.Diese Variante mag zwar Zeit sparen, kann aber die Brieftasche sehr belasten. Denn Autofahrer sind verpflichtet ihr Auto vor dem Losfahren vom Schnee zu befreien. Bei einer entsprechenden Anzeige können über 2.000 Euro fällig werden.
Wer mit eingeschränkter Sicht fährt kommt mit 21 Euro Strafe noch am billigsten davon. Bei einer vereisten Windschutzscheibe oder ähnlichen schweren Fällen kommt es zu einer Anzeige mit einer möglichen Höchststrafe von 2.180 Euro. Und wenn durch herabfallenden Schnee ein Unfall ausgelöst wird, kann es sogar zu einem Strafverfahren führen.
In diesem Fall trägt der Verursacher, als der Fahrer von dessen Auto der Schnee gefallen ist, die Verantwortung. Gibt es dann auch noch Verletzte oder Tote lautet die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen sind dann auch nicht mehr fern. Gute Gründe also, um sich vielleicht doch etwas mehr Zeit für die Reinigung zu nehmen.
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