09.12.2004 (Archiv)
Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten: so wird’s gemacht
Immer mehr Autofahrer schalten die Nebelscheinwerfern und -schlussleuchten zum falschen Zeitpunkt ein. Das hier auch die Verkehrssicherheit gefährdet ist muss nicht extra erwähnt werden.Der ARBÖ erläutert nochmals die rechtlichen Vorschriften, um alle Unsicherheiten zu beseitigen:
Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer bzw. Breitstrahler dürfen mit dem Abblendlicht verwendet werden, allerdings nicht gemeinsam mit dem Fernlicht. Die Gefahr der Selbstblendung wäre zu groß. Erlaubt sind Nebelscheinwerfer nur dann, wenn Sichtbehinderung durch Schneefall, Nebel, Regen oder ähnliches gegeben ist. Nur auf engen (schmäler als fünf Meter) oder kurvenreichen Straßen dürfen Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung verwendet werden. Grundsätzlich ist der Einsatz nur bei tatsächlicher Sichtbehinderung, und nicht bei Verdacht auf bevorstehende Sichtbehinderung erlaubt.
Nebelschlussleuchten
Auch hier gilt: Verwendung nur bei Sichtbehinderung. Um nachfahrende Autolenker nicht zu blenden, sollten Nebelschlussleuchten wirklich nur bei starker Sichtbehinderung eingeschaltet werden.
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Forum: Ihre Meinung dazu! franz maier* 20.3.2010 09:15 Verwendung von NebelscheinwerfernNebelscheinwerfer sind gem KFG bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht) und bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Däm ... [ mehr!] | willi_wurm 20.3.2010 20:47 Verwendung von NebelscheinwerfernIst das der genaue Wortlaut im Gesetz? Wenn ja, in welchem § und Absatz?
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