Aktuell 19.08.2004 (Archiv)
Wunschkennzeichen von 1989 verlieren ab Oktober Gültigkeit
Wunschkennzeichen aus dem Jahr 1989 verlieren ab Oktober ihre Gültigkeit und müssen, wenn gewünscht, verlängert werden. Das Ablaufdatum ist abhängig vom Reservierungsdatum und nicht von der Kennzeichen-Zuweisung.Die Kennzeichen haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Antrag zur Verlängerung wird bei der Zulassungsstelle der Versicherung gestellt. Besitzer werden rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit von den Behörden verständigt. Wer allerdings seit der Reservierung umgezogen ist und den neuen Wohnsitz nicht wie vorgeschrieben der Versicherung gemeldet hat, wird wohl eher kein Schreiben erhalten.
In diesem Fall sollte die Zulassungsstelle rechtzeitig kontaktiert werden, um das Wunschkennzeichen nicht zu verlieren. Folgende drei Möglichkeiten stehen nach Erhalt des Schreibens bzw. nach Kontaktaufnahme mit der Zulassungsstelle zur Auswahl:
- Man verzichtet auf das Wunschkennzeichen und gibt sich mit einem normalen Taferl zufrieden. Kosten: 18 Euro plus 1,45 Euro für ein neues 'Pickerl'.
- Verlängerung um weiter 15 Jahre. Kosten: 159 Euro plus 18 Euro falls die neuen Tafeln das EU-Emblem enthalten sollen. Es besteht jedoch keine Pflicht die Wunschkennzeichen auf EU-Kennzeichen auszutauschen. Für die Bearbeitung ist die Zulassungsstelle zuständig.
- Ein neues Wunschkennzeichen wird beantragt bzw. es wurde die Frist zur Verlängerung versäumt. Kosten: 172 Euro und 18 Euro für das neue Wunschkennzeichen. Das neue Wunschkennzeichen muss bei der Behörde und nicht bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Abgelaufene Wunschkennzeichen die nicht verlängert werden müssen bei der Behörde oder der Zulassungsstelle der Versicherung abgegeben werden. Bei weiterer Verwendung drohen sonst Geldstrafen.
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