Aktuell 28.05.2004 (Archiv)
Auf die richtige Autoapotheke kommt es an
Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, eine gut ausgerüstete Autoapotheke griffbereit zu haben. Leider wissen viele Autofahrer oft nicht wo sich diese befindet, da sie einfach in Vergessenheit geraten ist.Meistens ist dann auch der Inhalt nicht vollständig oder gar nicht mehr verwendbar. Laut Gesetz wird eine staubdicht verpacktes, und zur Wundversorgung geeignetes, Verbandszeug vorgeschrieben. Wer ohne Verbandszeug unterwegs ist riskiert ein Organmandat in Höhe von 14 Euro. Der Strafrahmen reicht allerdings bis 2.180 Euro.
Die positive Seite ist ja, dass die meisten Autofahrer mit einer Apotheke nach ÖNORM V 5101 die Mindestanforderungen mehr als erfüllen. Wenn eine Apotheke vorhanden ist sollte sie aber auch zu gebrauchen sein. Deshalb ist ein regelmäßiger Check notwendig um im Notfall gut gerüstet zu sein.
Richtig Erste Hilfe leisten kann man aber nur dann, wenn man die Hilfsmittel aus der Autoapotheke auch sachgerecht einsetzen kann. Ein freiwilliger Erste Hilfe Auffrischungskurs ist da sehr hilfreich.
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