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Aktuell  07.04.2004 (Archiv)

Versicherungsschutz in EU-Beitrittsländern

Mit der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 stellt sich auch die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz in den Beitrittsländern aussieht. Der ÖAMTC hat sich mit dem Thema genauer befasst.

Grundsätzlich ist die gesetzliche Mindestdeckung der Versicherung für Personen- und Sachschäden sehr unterschiedlich, in den meisten Fällen aber leider auch sehr gering. Eine Anhebung der Summen auf EU-Richtlinien wird in einigen Ländern noch länger dauern.

Opfer von fremdverschuldeten Verkehrsunfällen könnten auf Schadenersatzansprüchen sitzen bleiben, da nicht der gesamte Schaden von der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners übernommen wird. Da hilft nur eine ausreichende Vollkaskoversicherung und eventuell noch eine zusätzliche Unfallversicherung.

In Tschechien beträgt der Versicherungsschutz für Personenschäden rund 550.000 Euro, für Sachschäden rund 150.000 Euro. In der Slowakei und Slowenien sind die Mindestdeckungssummen noch niedriger. In Litauen ist der Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden mit 8.688 Euro am niedrigsten. Wer in einem dieser Länder einen Leihwagen ausborgt, muss auf den Versicherungsschutz besonders acht geben, sonst droht im Schadenfall die persönliche Haftung. Mit dem Vergleich von Angeboten und einer freiwilligen Höherversicherung ist man schon gut beraten.

In Ungarn schaut die Sache mit rund 1,15 Millionen Euro bei Personenschäden und knapp 2 Millionen Euro bei Sachschäden schon ganz anders aus. In Zypern ist der Versicherungsschutz für Personenschäden mit 3,4 Millionen festgelegt, in Malta ist er unbegrenzt. Sachschäden sind in beiden Ländern allerdings auf zirka 100.000 Euro begrenzt.

Übrigens ist Österreich mit 1,1 Millionen Euro Mindest-Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden deutlich schlechter als der EU-Durchschnitt.

Quelle: ÖAMTC | www

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