31.03.2004 (Archiv)
Pickerl nach Eiskratzen noch unbeschädigt?
Im letzten Winter musste oft der Eiskratzer herhalten. Beim Eiskratzen besteht jedoch die Gefahr, Schäden am Pickerl zu hinterlassen da dieses außen klebt. Aus diesem Grund wäre eine genaue Kontrolle des Pickerls nach der langen Kälteperiode angebracht.Das genaue Ablaufdatum und das Kennzeichen müssen auf dem Pickerl gut lesbar sein. Ein beschädigtes Pickerl kann eine Strafe zwischen 56 Euro (Anonymverfügung) und 84 Euro (Strafverfügung) nach sich ziehen. Ein schadhaftes Pickerl sollte so rasch wie möglich ausgetauscht werden. Mit dem jeweiligen Gutachten nach §57 erhält man bei jeder Begutachtungsstelle bzw. dem ARBÖ ein neues Pickerl. ARBÖ Mitglieder zahlen für den Umtausch statt 7,45 Euro nur 1,45 Euro.
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