Aktuell 04.02.2004 (Archiv)
Anspritzen von Fußgängern: Putzereikosten drohen
Fußgänger plagen sich derzeit mit Matsch- und Wasserpfützen. Aber auch Autofahrer dürfen dieses Problem nicht auf die leichte Schulter nehmen.Wird nämlich ein Fußgänger durch ein Auto, welches gerade durch eine Pfütze fährt, beschmutzt, kann der Lenker für die Putzereikosten herangezogen werden. Sogar dann, wenn der Autolenker nur im Schritttempo fährt. Selbstverständlich muss sich der Fußgänger für ein Belangen des Fahrers das Kennzeichen notieren.
Gemäß § 20 Abs 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht so schnell fahren, dass durch seine Fahrweise ein anderer Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt werden. Der Lenker muss seine Fahrgeschwindigkeit so anpassen, dass er beim Fahren durch Pfützen keine Personen oder Sachen beschmutzt. Das heißt, das unabhängig von der objektiven Geschwindigkeit jede Geschwindigkeit zu schnell ist, bei der es zu einer Beschmutzung kommt (VwGH 17.4.1978, 2766/77).
Um Ärger zu vermeiden, sollte also immer vorausschauend und rücksichtsvoll gefahren werden.
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