01.10.1998 (Archiv)
Die neuen Alko-Strafen
Ab 6.1.98 gelten die neuen Bestimmungen für den Alkoholgenuß im Straßenverkehr. Oder eher 'Nicht-Genuß' zum Wohle der Verkehrsteilnehmer.Endlich ist es soweit, der Straßenverkehr wird durch strengere Regelungen im Zusammenhang mit Alkohol sicherer. Die neuen Strafen sollen dafür sorgen, daß die neuen Regelungen auch eingehalten werden.
Im Detail sieht die Verordnung vor:
- über 0,5 und bis 0,79 Promille wird eine Strafe von bis zu 50000 Schilling verhängt (mind. 3000), im Wiederholungsfall wird der Führerschein für drei Wochen entzogen
- bis 1,19 Promille wird der Führerschein mindestens drei Monate entzogen
- bis 1,59 Promille wird noch eine Nachschulung verordnet, die Strafen bleiben ansonsten im gleichen Rahmen
- darüber wird der Führerschein länger als vier Monate entzogen, eine Nachschulung verhängt und eine Strafe im hohen Ausmaß zu zahlen sein.
Daß die neuen Regelungen durch scharfe Kontrollen auch einzuhalten sind, beweisen die zahlreichen Planquadrataktionen der Verkehrspolizei.
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