01.10.1998 (Archiv)
Alkohollimit
Ab Jahresanfang ist das neue Alkohollimit zu beachten. Im Fasching heitßt es also, besonders achtsam beim Alkoholgenuß zu sein.Ab 6. Januar gelten die 0,5 Promille im Straßeverkehr, starke Kontrollen dieser Verordnung sind auch schon angekündigt und können teilweise auch schon beobachtet werden. Die Autofahrer scheinen das Limit schon zu beherzigen, zumindest sind in den bisherigen Kontrollen kaum Fälle von Fehlverhalten aufgetreten.
Wird ein Autofahrer aufgefordert, zur Alkoholkontrolle zu kommen, hat er Folge zu leisten. Verweigert man dann, wird das dann als Eingeständnis von 1,6 Promille gewertet. 15 Minuten kann ein Test aufgeschoben werden, wenn man vermutet, durch ein gerade konsumiertes Alkoholvolumen, eine zu hohe Zahl in der Atemluft zu erreichen.
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