01.10.1998 (Archiv)
Ersatzvignette bei Glasbruch?
Bei einem Glasbruch und dem Ersetzen der Windschutzscheibe des Autos ist die Mautvignette meist nicht zu retten. Nun soll die Ersatzleistung eingeschränkt werden!Die Mautgesellschaft will nur mehr bei Glasbruch durch höhere Gewalt für eine Ersatzleitung sorgen. Das würde bedeuten, daß zwar bei Wildschaden oder Steinschlag die Vignette ersetzt wird, wenn die Windschutzscheibe getauscht werden muß, bei einem Unfall zum Beispiel aber nicht.
Der ARBÖ protestiert gegen diese Ankündigungen und setzt sich zur wehr. Es kann nicht sein, daß, sofern die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt, auch noch der Betroffene selbst in die Tasche greifen muß und sich eine Vignette kaufen muß.
Die Mautordnung sieht keine Ersatzleistungen für Vignetten vor - im Vorjahr konnte jedoch auch ohne eine solche Regelung für eine zufriedenstellende Lösung gesorgt werden. Dieses Jahr scheint das nicht möglich zu sein, sofern die Mautgesellschaft nicht einlenkt.
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