Aktuell 13.08.2003 (Archiv)
Meldepflicht auch bei geringfügigen Verletzungen
Bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern, wo als Verletzungen nur blaue Flecken und Kratzer auftauchen, ist trotzdem eine Meldepflicht gegeben.Auch wenn der Verletzte trotz geringfügiger Verletzungen meint es gehe im gut, müssen laut Straßenverkehrsordnung auf jedenfall Behörden oder eine Sicherheitsdienststelle gerufen werden. Ein Verstoß kann für den Schuldigen mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro enden.
Eine Meldepflicht für den Lenker gibt es auch dann, wenn er erst im Nachhinein von Verletzungen des Unfallgegners erfährt weil Beschwerden aufgetreten sind, die zuerst noch nicht vorhanden waren. Wurde die Polizei zu einem Unfall geholt, bei dem niemand verletzt wurde, ist die sogenannte 'Blaulichtsteuer' zu zahlen. Diese kann zurückverlangt werden, wenn sich im Nachhinein doch herausstellt dass jemand verletzt wurde.
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