Aktuell 05.06.2003 (Archiv)
Samstag auch Werktage auf der Straße
Autofahrer wundern sich immer wieder wenn sie beschuldigt werden, an Samstagen ein Tempolimit überschritten zu haben dass an Werktagen gilt. Das Samstage nicht in allen Gesetzestexten als Werktage definiert sind sorgt für Verwirrung.
- Konsumentenschutzgesetz sagt nein
- Waffengesetz sagt ja
- Pensionsgesetz sagt nein
- Zustellgesetz sagt nein
- Fahrpläne der Bundesbahn in Bezug auf Werktage sind eine eigene Wissenschaft
Der Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung gibt überhaupt keinen Aufschluss über den Werktagsbegriff. Im Zusammenhang mit einem Parkverbot an Werktagen, hat der Verwaltungsgerichtshof die Straßenverkehrsordnung (StVO) so ausgelegt, dass ein Samstag als Werktag gilt. Der ÖAMTC ist der Ansicht, dass in der StVO Montag bis Freitag als Werktage gelten soll und das auf Beschränkungen, die auch am Samstag gültig sind, schriftlich hingewiesen werden muß.
Im Moment gelten im Straßenverkehrsrecht jedoch weiterhin Samstage als Werktage. Ausnahme sind Samstage, die als gesetzliche Feiertage gelten.
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