15.05.2003 (Archiv)
Ferienreiseverordnung 2003
Die Ferienreiseverordnung 2003 bringt leider wieder keine Entflechtung zwischen dem Transport gefährlicher Güter und dem Reiseverkehr, kritisiert der ARBÖ.Um zusätzliche Gefahren für in der Nacht fahrende Urlauber zu vermindern, wäre es sinnvoll gewesen, den gesamten Gefahrenguttransport an den vier stärksten Reisewochenenden schon ab Samstag 0.00 Uhr zu verbieten. Stattdessen gilt das Fahrverbot wieder erst ab Samstag 8.00 Uhr.
Außerdem wurde diesmal wieder keine Vorsorge gegen Transport von Gütern durch Konvois ausländischer Frächter getroffen. Die formelle Gewichtsgrenze für das Wochenendfahrverbot von über 7,5 Tonnen wird leider häufig unterlaufen werden. Ansonsten ist der ARBÖ mit dem Entwurf der Reiseverkehrsverordnung zufrieden. Sowohl der gewählte Zeitraum von Samstag 28. Juni bis Samstag 6. September als auch die vier verkehrsintensiven Wochenenden mit LKW-Fahrverbot entsprechen den Vorstellungen des ARBÖ
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