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02.12.2002 (Archiv)

1.1.03: Neue Alkohol- und Drogenbestimmungen

Auf die neuen Alkohol- und Drogenbestimmungen, die am 1. Jänner 2003 in Kraft treten werden, wies ÖVP-Verkehrssprecher Mag. Helmut Kukacka hin.

Denn als Konsequenz auf die wiederum steigenden Alkoholunfälle wurde vom Innenministerium per Erlass bestimmt, dass bei jedem Unfall mit Personenschaden ein Alkomattest bei allen unfallbeteiligten Lenkern durchzuführen ist, also auch bei jenen, die nicht unmittelbar ein Verschulden am Unfall trifft.

Dieser Erlass war auch deshalb begründet, weil im Jahr nach der Einführung der 0,5 Promille-Regelung (6. Jänner 1998) ein starker Rückgang bei der Anzahl der Alkoholunfälle (2.217 Alkoholunfälle im Jahr 1998) zu verzeichnen war. In der Zwischenzeit sind aber die Alkoholunfälle wieder angestiegen (im Jahr 2001 auf 2.559) während sie im Jahr 1997, vor der Einführung der 0,5 Promille-Grenze, bei 2465 Alkoholunfälle lagen.

'Diese Zahlen zeigen, dass weiterhin nur konsequente und rigorose Kontrollen und ein permanenter Überwachungsdruck und entsprechende Planquadrataktionen Alkoholfahrten verhindern und eingrenzen können', erklärte Kukacka.

Ab 1. Jänner 2003 wird auch die Blutabnahme zum Zweck des Drogennachweises im Straßenverkehr möglich sein und ihre Verweigerung zu gleichen Konsequenzen führen wie die Verweigerung des Alkomaten wegen des Verdachts der Alkoholisierung. Damit wird auch die von der ÖVP geforderte Gleichstellung von Alkohol- und Drogen im Straßenverkehr erreicht.

Wer etwa in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug lenkt, kann in Hinkunft eine Verwaltungsstrafe von 1.162 bis 5.813 Euro (16.000 bis 80.000 Schilling) erhalten und bekommt einen Führerscheinentzug für vier Monate aufgebrummt. Er muss sich auch einer Nachschulung sowie einer verkehrspsychologischen und amtsärztlichen Untersuchung unterziehen.

Bei Verdacht muss sich der betroffene Autofahrer (dies gilt auch für Fußgänger, die in Verdacht stehen, in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall verursacht zu haben) einer klinischen Untersuchung durch einen Arzt unterziehen. Falls diese eine Drogenbeeinträchtigung ergibt, muss es auch zu einem entsprechenden Bluttest kommen, der - wie bei Alkohol - nicht verweigert werden darf.

'Mit dieser Regelung ist auch in Österreich eine härtere Gangart gegen Drogenkonsum im Straßenverkehr durchgesetzt worden. Diese war notwendig, weil die Anzahl der Drogenlenker und die von ihnen verursachten Verkehrsunfälle in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind', schloss Kukacka.

Quelle: ÖVP-Parlamentsklub | www

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