20.11.2002 (Archiv)
Schutzweg-Unfälle: Neue Regelung muß her
Der Fachverband der Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich nimmt aus aktuellem Anlass zum Thema Unfälle im Bereich von Schutzwegen Stellung.Wie Fachverbandsobmann Ing. Norbert Hausherr feststellt, seien die bereits 1995 vom Fachverband geäußerten Befürchtungen voll und ganz eingetroffen. Die Vorschriften des §9 Abs. 2 StVO seien einerseits derart unklar, dass es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Autofahrern und Fußgängern im Bereich von Schutzwegen kommt, andererseits scheuten viele Straßenaufsichtsorgane das Einschreiten auch gegenüber aggressiven Autofahrern, da ein konkreter Regelverstoß schwer nachgewiesen werden kann.
§ 9 Abs. 2 StVO lautet:
'Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten.'
Aus dieser Formulierung ergeben sich, so Hausherr, mehrere Probleme: Oft ist es einfach nicht erkennbar, ob ein Fußgänger den Schutzweg benützen will oder nicht. Hält ein Autofahrer mehrmals umsonst vor einem Schutzweg an, wird er vielleicht gerade dann nicht anhalten, wenn ein Fußgänger tatsächlich die Fahrbahn überqueren will. Tritt ein Fußgänger auf einer breiten Fahrbahn vom linken Gehsteig auf den Schutzweg, ist es nicht verboten, den Schutzweg noch zu befahren, der Fußgänger darf nur nicht behindert oder gefährdet werden.
Ein Straßenaufsichtsorgan kann nur schwer erkennen, ob es sich noch um ein zulässiges oder bereits verbotenes Überfahren des Schutzweges handelt. Was bedeutet 'erkennbar benützen'? Missverständnisse aufgrund unklarer Regelungen gehen immer zu Lasten des schwächeren Verkehrsteilnehmers und das ist eindeutig der Fußgänger.
Dieser Situation nur mit höheren Strafen zu begegnen, heiße, das eigentliche Problem zu ignorieren. Es müsse eine klare und eindeutige Regelung geschaffen werden, die Missverständnisse zwischen Fußgängern und Autofahrern vermeiden hilft und den Autofahrern eindeutig vorschreibt, wann sie vor einem Schutzweg anzuhalten haben, fordert Hausherr.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich | www |
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