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18.11.2002 (Archiv)

Sturmschäden am Auto

Ein Föhnsturm fegt derzeit über Österreich. Vor allem im Bundesland Salzburg hat er - vielerorts mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 170 Stundenkilometern - bereits schwerste Schäden verursacht.

Auch zahlreiche Autos blieben nicht verschont. 'Beschädigungen, z.B. an Autodächern, die durch umherwirbelnde Gegenstände verursacht werden, muss man nicht einfach hinnehmen', sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Weil Stürme ab zirka 60 km/h Elementarereignisse sind, muss die Kaskoversicherung Beschädigungen decken.

Weitere Haftende kommen im Schadensfall in Betracht:

  • Ein Haus- oder Grundstücksbesitzer kann zur Verantwortung gezogen werden, weil er seine Bäume nicht rechtzeitig geschnitten hat und Äste deswegen auf die Straße gefallen sind.
  • Gleiches gilt für eine Baufirma, die ihre Gerüste nicht richtig abgesichert hat oder ein Werbeunternehmen, deren Plakatwand im Sturm umgefallen ist: Die Fahrzeugreparatur muss die Firma zahlen.
  • Straßen- oder Garagenbetreiber, die ihre Verkehrsflächen gegen Entgelt zur Verfügung stellen, haben im Schadensfall - im Gegensatz zum 'normalen' Wegehalter - zu beweisen, dass sie an einem Schaden nicht einmal ein leichtes Verschulden trifft. Wenn daher auf einer Mautstraße Äste liegen, wird sich der Straßenhalter schwerer freibeweisen können als auf einer gratis befahrbaren Straße. 'Das entbindet aber natürlich niemanden von der Verpflichtung, auf Sicht zu fahren. Daher wird man bei Kollisionen mit Hindernissen in vielen Fällen leer ausgehen', sagt Martin Hoffer.


'Ein paar hundert Euro sind auch noch drinnen, wenn neben dem Ersatz der Reparaturkosten auch ein Anspruch auf Wertminderung des Fahrzeuges hinzukommt', weiß Hoffer. Das ist dann der Fall, wenn das Fahrzeug noch nicht wesentlich älter als zwei Jahre und außerdem vorschadensfrei ist bzw. der Schaden aufgrund eines Verschuldens festgestellt wird. Mitglieder des Clubs können sich an die Rechtsberatung des ÖAMTC wenden.

Quelle: ÖMTC | www

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