02.10.2002 (Archiv)
Führerschein viel zu teuer
Endlich ist eine langjährige Forderung der AK umgesetzt: Ab nun können sich Fahrschüler wieder aussuchen, in welcher Fahrschule sie den Führerschein ablegen wollen.Der bisherige 'Gebietsschutz' wird damit aufgehoben, was mehr Wettbewerb zwischen den Fahrschulen bringen soll. Das ist auch dringend nötig, denn Fahrschulen sind in Österreich viel zu teuer, kritisiert die AK.
Die AK verlangt daher eine Gesamtreform des Fahrschulwesens mit einer modernen Ausbildung. Außerdem muss der Führerschein billiger werden. Im Durchschnitt kostet das 'rosa Papier' noch immer mehr als ein durchschnittliches Netto-Monatsgehalt, zeigen AK Tests. Fahranfänger zahlen für den B-Führerschein derzeit bis zu 1.600 Euro. Wo es Wettbewerb gibt, wie zB im Raum Wien, machen die Preisunterschiede bis über 600 Euro aus.
Dort, wo der Markt schlecht funktioniert, wie in den ländlichen Regionen, gibt es nur geringe Preisdifferenzen und sehr hohe Ausbildungskosten. Für die AK sind daher weiter Maßnahmen dringend nötig, die den Wettbewerb anregen und damit den teuren Führerschein billiger machen:
- Die AK hat wiederholt für neue Fahrschulen einen leichteren Marktzutritt gefordert, da sie sich von verstärktem Wettbewerb günstigere Preise bei der teuren Führerscheinausbildung erwartet. So sollten auch juristische Personen eine Fahrschulbewilligung bekommen. Ebenso müssen die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Fahrschulbewilligung neu festgesetzt werden. Ein Diplomstudium, wie es derzeit vorgeschrieben ist, gewährleistet jedenfalls nicht die Qualität der Fahrschule, sondern beschränkt nur den Marktzugang, kritisiert die AK. Daher hält die AK einen einschlägigen Lehrabschluss mit Praxiserfahrung im Fahrschulwesen als Zugangsvoraussetzung für ausreichend. Zur Sicherung der Qualität müssen aber für die Aus- und Weiterbildung der Fahrlehrer endlich unabhängige Fahrlehrerakademien geschaffen werden.
- Die Infopflichten der Fahrschulen über Preise und Leistungen müssen so gestaltet werden, dass den Fahrschülern ein Preis-/Leistungsvergleich möglich ist. Die Tarife müssen im Internet veröffentlicht werden bzw die Aushändigungspflicht des Tarifes muss gesetzlich vorgeschrieben werden.
- Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen muss von den Behörden wirksam kontrolliert werden.
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