19.09.2002 (Archiv)
Richtiges Verhalten bei Verkehrskontrolle
Polizeikontrollen sind für die meisten Autofahrer unangenehm und lassen oft den Adrenalin-Spiegel ansteigen - selbst für 'brave' Verkehrsteilnehmer, die sich ganz sicher sind, keinen Regelverstoß begangen zu haben.Wenn man dabei jedoch einige Regeln beachtet, können diese Kontrollen trotzdem in entspannter Atmosphäre vor sich gehen. Zu Lenkerkontrollen ist die Exekutive jederzeit berechtigt. 'Der Aufforderung zum Anhalten muss auf jeden Fall sofort Folge geleistet werden, da ein Nichtbeachten mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 720,- bestraft werden kann,' so die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert. Hat man sein Fahrzeug zum Stillstand gebracht, sollte man den Motor abstellen und Führer- sowie Zulassungsschein vorbereiten. Auch ein Aussteigen aus dem Fahrzeug kann zweckmäßig sein.
Obwohl Verkehrsanhaltungen immer ein gewisses Konfliktpotential in sich bergen, sollte man den Exekutivbeamten immer freundlich begegnen. Dies schafft eine entspannte Atmosphäre für die folgende Amtshandlung. 'Der Beamte sollte danach den Grund der Anhaltung mitteilen,' so die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Göppert weiter. Begründungen wie 'Sie wissen eh warum, wir Sie aufhalten' oder 'Wollen'S gleich zahlen?' sollten von den Beamten eigentlich nicht mehr zu hören sein.
Das Gespräch sollte man sachlich und wenig emotionsgeladen halten und lautstarke Diskussion über den Sinn und Zweck der Anhaltung möglichst vermeiden. Eine als vorschriftswidrig empfundene Maßnahme oder Verhaltensweise des Exekutivorgans kann - nach Befolgung der Aufforderung - im Beschwerdeweg geltend gemacht werden. Mag. Göppert vom ARBÖ: 'In diesem Fall kann man vom Beamten die Bekanntgabe der Dienstnummer verlangen - dieser sollte dem Verlangen nachkommen.'
Bei der Bestrafung aufgrund einer Verwaltungsübertretung hat der amtshandelnde Beamte - in Abhängigkeit der Schwere des 'Deliktes' - einen gewissen Ermessensspielraum. 'Einsicht zu zeigen ist dabei vielfach zielführender, als Zeichen der Entrüstung von sich zu geben,' so die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Göppert. Das Exekutivorgan wird bei geringfügigen Vergehen vielleicht von einer Anzeige absehen und sich mit einem Organmandat begnügen.
Fühlt man sich gänzlich unschuldig, kann man die Bezahlung eines Organmandates ablehnen. 'In diesem Fall wird eine Anzeige erstattet, gegen die man im Verwaltungsstrafverfahren Rechtsmittel ergreifen kann,' so die ARBÖ-Verkehrsjuristin abschließend.
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Forum: Ihre Meinung dazu! anni maier* 12.2.2011 09:11 Verkehrskontrollemein Sohn macht L17 und wir haben gestern angeblich eine Verkehrskontrolle ignoriert.Die Beamten folgten uns dann mit Blaulicht. Alkotest 0.0 bei beiden, alle Papiere vorhanden, Auto ok.Die Beamten wa ... [ mehr!] | franz pachernik* 24.3.2016 12:37 Theorie und Praxis !Theorie und Praxis !
Sg. Team von Auto.at !
Leider ist es in Österreich Usus, dass man vor allem, wenn man alleine den Uniformierten gegenübersteh, diese auf Ihre Pflichten und Rechte vergessen.
U ... [ mehr!] | franz pachernik* 14.4.2016 08:07 Richtiges Verhalten bei Verkehrskontrolle !So sollte es nach den Richtlinien gehen.
Leider schaut die Realität ganz anders aus.
Vorallem wenn man alleine ist und unter Beweismangel dann steht.
Somit sind den Beamten und deren Vertreter im V ... [ mehr!] |
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