21.08.2002 (Archiv)
Einfahren von Neuwagen
Kein Vollgas! Das ist Regel Nummer eins für stolze Neuwagen-Besitzer. Das Einfahren von Autos der neuesten Generation ist noch nicht ganz passé, wie man meinen möchte.'Vor allem bei Dieselmotoren sollte man es sachte angehen', empfiehlt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl, der eine Reihe von Hinweisen zusammengestellt hat, damit die Freude am neuen Wagen noch lange anhält. Früher wurden für neue Motoren noch eigene Einfahr-Öle verwendet.
Bevor man die volle Motorleistung auskosten konnte, mussten sich die Teile im Motor erst einschleifen und einander anpassen. 'Diese Zeiten sind freilich vorbei, die meisten Fahrzeuge sind von Anfang an belastbar', so Kerbl, 'trotzdem empfehlen viele Hersteller einen behutsamen Start mit dem neuen Wagen.'
- Weniger ist mehr: Die ersten tausend Kilometer sollte man mit maximal Dreiviertel der Höchstdrehzahl fahren. Bevor die Betriebstemperatur erreicht ist, darf ein Motor generell nicht zu hoch gedreht werden. Das gilt besonders für Turbo-Dieselmotoren.
- Drehzahl-Schwankungen sind wünschenswert: 'Fahren auf kurvigen Landstraßen tut neuen Autos besser als lange Autobahn-Etappen mit konstant hohen Drehzahlen', empfiehlt der Club-Techniker.
- Richtig 'einbremsen': Die Bremsanlage benötigt einige Kilometer und etliche zügige Bremsmanöver, bis sich Beläge und Scheiben eingespielt haben. Das gilt übrigens auch für Fahrzeuge mit generalüberholten Bremsanlagen.
- Vor allem neue Dieselmotoren neigen zu erhöhtem Ölverbrauch. Kerbl: 'Ölstand daher bei jedem Tankvorgang checken!'
- Stoßdämpfer sind im Neuzustand manchmal etwas bockig: Was die Stoßdämpfer sonst eher belastet, kann in diesem Fall wahre Wunder wirken: Eine Fahrt über rumpeliges Kopfsteinpflaster.
- Achtung bei neuen Reifen: Erst nach 300 Kilometern erreichen die Pneus die höchste Leistungsfähigkeit.
- Neue Fahrzeuge so oft wie möglich durchlüften lassen: Neuer Kunststoff verursacht fertigungsbedingt Ausdünstungen, die nicht unbedingt gesundheitsschädlich, aber erwiesenermaßen ermüdend wirken. Besitzer von Privatgaragen können das Fahrzeug mit geöffneten Fenstern parken.
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