20.08.2002 (Archiv)
Führerscheinentzug im Ausland
Alkohol am Steuer, zu schnell unterwegs – das kann auch im Ausland den Führerschein kosten. Welche Konsequenzen hat ein im Ausland abgenommener Führerschein in Österreich.Viele Führerscheinabnahmen an Ort und Stelle – z.B. durch die italienischen Carabinieri - werden von den Lenkern oft als schikanös empfunden. Mühsam ist der Weg, bis man das Dokument zurückbekommt. Trotz Führerscheinabnahme im Ausland ist man in Österreich und im übrigen Ausland berechtigt, ein Fahrzeug zu lenken - nur der Schein als Nachweis dazu fehlt.
'Wer den Führerschein nicht mithat, riskiert allerdings eine Geldstrafe zwischen 36 und 2.180 Euro', erläutert ÖAMTC-Rechtsexperte Fritz Tippel. Wieder daheim angekommen, führt der erste Weg zu Polizei oder Gendarmerie, um eine Verlustanzeige zu machen. Es kommt nun darauf an, ob das im Ausland begangene Delikt auch in Österreich den Führerschein gekostet hätte.
'So etwa bei Alkoholisierung, einem Verkehrsverstoß mit besonderer Rücksichtslosigkeit oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Auch bei einer Tempoüberschreitung im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h ist der Führerschein weg', führt Tippel Beispiele an.
- Fall Nummer eins: Aus der ausländischen Bestätigung über die Führerscheinabnahme geht kein Verhalten hervor, das in Österreich die Lenkberechtigung kostet. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf man in diesem Fall bis zur Ausstellung eines neuen Führerscheins, längstens aber vier Wochen ab Verlust (Abnahme im Ausland) fahren. So rasch wie möglich sollte man ein Führerschein-Duplikat beantragen. Ausgestellt wird es von den Bundespolizeidirektionen (in Wien beim Verkehrsamt) und von den Bezirkshauptmannschaften. Die Kosten dafür betragen 45 Euro.
- Fall Nummer zwei: Die im Ausland begangene Verkehrsübertretung, dokumentiert durch die Bestätigung der Führerschein-Abnahme, weist auf 'fehlende Verkehrszuverlässigkeit' hin. Dann stellt die österreichische Polizei- oder Gendarmeriedienststelle keine Verlustbestätigung aus, es darf also auch nicht gefahren werden. Die österreichische Behörde wird ein Führerschein-Entziehungsverfahren einleiten, und der 'rosa Schein' ist gegebenenfalls auch nach den in Österreich geltenden Bestimmungen weg. Wer trotz Entziehung der Lenkberechtigung am Steuer erwischt wird, muss unter anderem – abgesehen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach einem Unfall – etwa mit einer Mindeststrafe von 726 Euro rechnen.
'Bei der Ausreise aus Österreich erhält man also keinen 'Freibrief' für Verkehrsübertretungen', resümiert Fritz Tippel. Verkehrsregeln beachten und vor allem im Ausland defensiv fahren, lautet daher die Devise. Nicht nur, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, sondern auch im Sinne der eigenen Sicherheit.
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