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25.07.2002 (Archiv)

Kampf den Dränglern

Mit der derzeit in Begutachtung befindlichen StVO-Novelle werden die bisher nur vage geregelten Mindestabstände künftig klar und eindeutig gesetzlich geregelt, was auch mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Autofahrer bringen wird.

Die neue gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass 'der Sicherheitsabstand bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h mindestens eine Sekunde, bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 100 km/h mindestens 1,5 Sekunden' zu betragen hat.' Dieser ziffernmäßig klar festgelegte Mindestabstand soll vor allem für die Autofahrer dazu dienen, den Abstand zu dem vor ihnen Fahrenden richtig einzuhalten, erläuterte ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka.

Jeder fünfte Unfall mit Personenschaden auf Österreichs Straßen ist ein Auffahrunfall. Auf den Autobahnen passiert sogar jeder zweite Unfall auf diese Weise. Laut Unfallstatistik 2001 hatten Auffahrunfälle insgesamt 13.055 Verletzte und 48 Getötete zur Folge. Die Gründe für die Unterschreitung des Mindestabstands sind vielschichtig, so Kukacka: 'Einerseits fehlt den Autofahrern das Wissen über den richtigen Mindestabstand, andere haben Schwierigkeiten, die Distanzen in der Praxis realistisch einzuschätzen oder sind sog.

'Opfer', also Autofahrer, denen der Sicherheitsabstand zum Vordermann durch rücksichtsloses Spurwechseln ohne eigenes Verschulden verkürzt wird'. Die Gruppe der notorischen Drängler, denen mit dieser Regelung der Kampf angesagt werden soll, wird von den Verkehrssicherheitsexperten auf circa fünf Prozent geschätzt. Insgesamt halten aber fast zwei Drittel der Autofahrer auf österreichischen Autobahnen bewusst oder unbewusst den notwendigen Sicherheitsabstand nicht ein, schloss der ÖVP-Verkehrssprecher.

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