28.06.2002 (Archiv)
Ab 1.7. Ende der Schonfrist für die Vignettenpflicht auf Wiener Nordbrücke
Immer noch beklagen sich Kraftfahrer über die nunmehrige Vignettenpflicht auf der Wiener Nordbrücke.Ab 1. Juli wird es ernst: Die von Wiens Verkehrsstadtrat Schicker mit der Wiener Polizei vereinbarte verlängerte Schonfrist für die Übergangszeit, in der nicht gestraft worden ist, endet am Sonntag, den 30. Juni, um 24 Uhr. Die oft gestellte Frage der Betroffenen, wie es weitergehen wird, steht nach wie vor im Raum.
ÖAMTC-Verkehrsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau: 'Die Bürger sehen die Nordbrücke einfach als Donauübergang und als Teil des Wiener Straßennetzes. Es sollte daher als dauerhafte Lösung bis zum Jahresende 2002 die Schonfrist bei Vignettenkontrollen auf der Nordbrücke verlängert werden. Ab Jänner 2003 könnte auf der Basis des Mautgesetzes eine Ausnahmebestimmung erlassen werden. Dadurch wäre eine nachhaltige autofahrerfreundliche Lösung auf der Nordbrücke erreicht.'
Die Wiener Nordbrücke ist mit 1. April dieses Jahres zwischen dem Knoten Nußdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünner Straße zu einem Teil der Donauufer Autobahn (A 22) erklärt worden und damit vignettenpflichtig. Grund für die Vignettenpflicht ist eine Reform des Bundesstraßen-Finanzierungsgesetzes 1996, die am 1. April in Kraft getreten ist.
Dadurch wurde die Vignette für die Stockerauer Schnellstraße (S 5) und für die Nordbrücke notwendig. Brugger-Brandau: 'Für viele Wiener und Wienerinnen, aber auch Einpendler aus Niederösterreich bedeutet die Vignettenpflicht auf der Nordbrücke eine zusätzliche finanzielle Belastung oder aber alternativ einen großen täglichen Umweg.'
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