14.06.2002 (Archiv)
Ende der Übergangsregelung für L2-Mopedausweise
Alle Lenker von Leichtkraftfahrzeugen (den sogenannten Microcars), die keinen 'echten' Führerschein besitzen, müssen bereits seit dem 1. Juli 2001 im Besitz eines Mopedausweises mit dem Vermerk 'vierrädriges Leichtkraftfahrzeug' sein.Mit 1. Juli 2002 endet nun die Übergangsfrist einen L2 Ausweis relativ einfach zu bekommen - die ARBÖ-Verkehrsjuristen informieren.
Zur Erlangung dieses Mopedausweises muss man einen acht Unterrichtseinheiten umfassenden Theorie- und einen sechs Unterrichtseinheiten umfassenden Praxiskurs absolvieren. Personen zwischen 16 und 24 Jahren müssen eine Prüfung ablegen. Personen, die älter als 24 Jahre sind, müssen die Schulung zwar besuchen, jedoch keine Prüfung ablegen. Diese Regelung bleibt auch weiterhin bestehen, so ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert.
Bis zum 1. Juli 2002 gilt aber noch folgende Übergangsregelung: Wer älter als 24 Jahre ist und glaubhaft versichern kann, dass er vor dem 1. Juli 2001 ein Leichtkraftfahrzeug gelenkt hat - das heißt z.B. einen L2-Zulassungsschein vorlegt, der spätestens am 30. Juni 2001 ausgestellt wurde oder eine Bestätigung, dass er ein solches Fahrzeug gelenkt hat, vorweist - bekommt den Mopedausweis auf Antrag ohne weitere Voraussetzungen, auch in allen ARBÖ-Prüfzentren, ausgestellt.
Ab 1. Juli 2002 müssen nun alle Personen, die über 24 Jahre alt sind, einen Kurs in Theorie und Praxis absolvieren, um in den Besitz eines Mopedausweises zu gelangen. Also auch dann, wenn sie schon vor dem 1. Juli 2001 im Besitz eines Microcars waren. Ausgenommen davon sind lediglich Besitzer eines 'echten' Führerscheins, so die ARBÖ-Verkehrsjuristin abschließend.
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