12.06.2002 (Archiv)
Vignettenpflicht auf Raststätten
Bisher konnten Raststätten, Tankstellen, Motels, Werkstätten und dergleichen entlang der Autobahnen über die Bundesstraßen ohne Mautvignette befahren bzw. die Fahrzeuge dort abgestellt werden.Seit kurzem sind aber die Tank- und Rastanlagen ebenfalls vignettenpflichtig, wer dort ohne gültiger Mautvignette fährt bzw. parkt wird bestraft. Laut ÖSAG-Mitteilung sind 'Betriebe im Zuge von Bundesstraßen', wie die Raststätten etc., nunmehr im Gegensatz zu früher Bestandteil der Autobahnen und Bundesstraßen geworden. Also gilt dort auch die Vignetten-Pflicht.
Wenn man beim Parken ebendort ohne Mautvignette erwischt wird, kann man also auch weiterhin darauf bestehen, nicht über die Autobahn dahin gelangt zu sein - es wird dennoch ordentlich teuer. Pkw-Fahrer, die das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz ohne gültige Mautvignette benützen, müssen mit einer Ersatzmaut von EUR 120,- oder mit einer Anzeige rechnen, deren Strafrahmen bis maximal EUR 2.180,-reicht.
Der ARBÖ kritisiert vor allem, dass nicht nur die KraftfahrerInnen, sondern auch die MitarbeiterInnen all jener Tankstellen, Raststätten und Betriebe - die bisher ohne Vignette die Arbeitsstätte erreichen konnten - kräftig zur Kassa gebeten werden. In einem Schreiben an die ÖSAG hat der ARBÖ auf diese Umstände aufmerksam gemacht und die 'Herstellung' des ursprünglichen vignettenfreien Zustandes gefordert.
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