30.04.2002 (Archiv)
Wien/Nordbrücke: Vignettenpflicht
Die Wiener Nordbrücke ist seit 1. April vignettenpflichtig. Mit 30. April endete die gesetzliche Übergangfrist, in der nicht gestraft wurde.'Da für viele Bürger die Nordbrücke nur ein Donauübergang und einfach ein Teil des Wiener Straßennetzes ist, sollte als dauerhafte Lösung eine generelle Ausnahmebestimmung erlassen werden. Bis dahin erwarten wir, dass die seitens der Stadt Wien versprochene Verlängerung der Straffreiheit bis vorerst Ende Juni eingehalten wird', so ÖAMTC-Verkehrsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau.
Bekanntlich hat sich Wiens Verkehrsstadtrat Schicker in gemeinsamen Gesprächen mit Polizeipräsident Stiedl mit Erfolg für eine längere Übergangsfrist stark gemacht und dabei erreicht, dass bis Ende Juni auf der Wiener Nordbrücke die Nichteinhaltung der Vignettenpflicht nicht gestraft wird.
Grund für die Vignettenpflicht auf der Nordbrücke ist eine Reform des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996 die am 1. April in Kraft trat. Dadurch ist die Vignette für die Stockerauer Schnellstraße (S 5) und für die Nordbrücke notwendig.
Keine Vignettenpflicht besteht in Wien auch in Zukunft auf der Wiener Nordrand Straße (B 302) zwischen der Südosttangente (A 23) und der Wagramer Straße. Die Zufahrten zu den Einkaufszentren im Nordosten können somit kostenfrei benützt werden.
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