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25.03.2002 (Archiv)

Wasserpfützen stehen im Gesetz

Der derzeit scheinbar nicht enden wollende Regen lässt Wasserpfützen und Matschlacken allerorts entstehen. Besonders im urbanen Bereich führt dies immer wieder zu unliebsamen Begegnungen zwischen Mensch und Kraftfahrzeug.

Wer kennt die Situation als Fußgänger nicht: Ohnedies nicht erfreut, ständig Pfützen ausweichen zu müssen, für deren Durchquerung das Schuhwerk einfach nicht tauglich ist, wird man zu allem Überfluss von einem vorbeifahrenden Auto oder Motorrad nassgespritzt. Dieses Ärgernis kann durchaus juristische Folgen haben. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen informieren über die Rechtslage.

Tatsächlich 'preschen' oft rücksichtslose Fahrzeuglenker durch Pfützen, sodass das schmutzige Wasser nur so spritzt. Aber auch, wenn das Fahrzeug nur mit geringem Tempo durchfährt, kann es zum verhassten Effekt kommen. Und: Der schuldtragende Lenker kann für die Reinigungskosten herangezogen werden. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen schränken freilich ein: Der Fußgänger muss auch schnell genug sein, um das Kennzeichen des garstigen Fahrzeugs zu notieren.

Dazu die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: 'Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kann man als Autolenker sogar dann bestraft werden, wenn man nur in geringem Tempo durch eine Wasserpfütze fährt und dabei Passanten bespritzt. Auch wenn man nur geringfügig mehr als Schritttempo fährt kann dies in so einem Streitfall als zu schnell gewertet werden.'

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