20.03.2002 (Archiv)
Änderung der Vignettenpflicht
Mit 1. April 2002 wird auf einigen Teilstrecken in Österreich die Vignettenpflicht geändert.Mit 1. April 2002 entfällt für folgende Strecken des hochrangigen Straßennetzes in Österreich die Vignettenpflicht: Auf der S 16 (Arlberg Schnellstraße) im Abschnitt der Anschlussstelle Dalaas und der Anschlussstelle Bludenz sowie auf der B 302 (Wiener Nordrand Straße) im Abschnitt Hirschstetten und Wagramer Straße.
Mit gleichem Datum wird die Vignettenpflicht eingeführt auf der A 22 (Donauufer Autobahn) im Abschnitt der Zu- und Abfahrtsrampe der Nordbrücke und Neujedlersdorf sowie der S 5 (Stockerauer Schnellstraße) im Abschnitt zwischen Stockerau und der Anschlussstelle Tulln.
Die Nordbrücke, die nördlichste Wiener Donaubrücke, heißt ab 1. April zwischen dem Knoten Nussdorf - Abfahrt Handelskai - und der Brünnerstraße nicht mehr B 227 sondern A 22, ist somit ein Teil der Donauufer Autobahn und künftig vignettenpflichtig!
Lenker von Fahrzeugen, die auf diesen beiden Strecken ohne Vignette unterwegs sind, bleiben bis 30. April 2002 straflos.
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